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Hackbacks: Geplante Polizeibefugnisse stoßen auf Kritik
Cyberangriffe zur Gefahrenabwehr: Solche Befugnisse sollen Polizeibehörden künftig bekommen. Organisationen wie der CCC warnen vor Risiken und verlangen Änderungen. Die Debatte betrifft staatliche Eingriffe – die Sicherheit der eigenen Website ist eine separate Aufgabe. Nimm sie zum Anlass für einen Website-Sicherheits-Check: check.n9c.io
Quelle: Golem www.golem.de/news/anhoerung-zu-cybersicherheit-weiterhin-hickhack-um-hackbacks-2610-213731.html
Wie weit darf die Polizei bei der Abwehr von Cybergefahren gehen? Laut Golem sollen Polizeibehörden künftig selbst Cyberangriffe durchführen dürfen, um Gefahren abzuwehren. Diese geplanten Befugnisse stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um sogenannte Hackbacks.
Organisationen wie der Chaos Computer Club (CCC) sehen dabei Risiken und verlangen Nachbesserungen. Die Debatte dreht sich damit nicht nur um das Ziel, Cybergefahren abzuwehren, sondern auch um die Mittel, die Behörden dafür einsetzen dürfen. Aus dem vorliegenden Berichtsauszug lässt sich noch nicht ableiten, wie eine endgültige Regelung aussehen wird.
Für Website-Betreiber ist die eigene Sicherheitsprüfung davon zu unterscheiden: Die Diskussion über staatliche Befugnisse beantwortet nicht die Frage, wie es um den eigenen Webauftritt steht. Wer die Nachricht zum Anlass nehmen möchte, sich damit zu beschäftigen, kann einen Website-Sicherheits-Check auf check.n9c.io starten.
Quelle: Golem – Anhörung zur Cybersicherheit und Debatte um Hackbacks